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Auch Personen, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung gewährt werden.

Weiterführende Informationen bietet auch die Webseite www.southafrica.info, Rubrik „Public Services, Immigration and residence“ oder die Webseite des Department of Home Affairs.

Den Antrag stellen Sie bitte bei der südafrikanischen Botschaft in Deutschland. In einigen Fällen ist eine Umwandlung der temorary permit in eine Daueraufenthaltsgenehmigung auch vor Ort möglich, so z. B. als „Spouses & Children“. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 18 Monate, die Kosten betragen zurzeit (Stand: Januar 2008) 152 Euro.

Welche Unterlagen müssen Ihrem Antrag beigefügt werden?

•    das  Formular  B-947  (erhältlich  unter  www.home-affairs.gov.za,  Rubrik

„Documents, Official forms and documents, Permanent Residence“)

•   ein Passfoto

•    der gültige Reisepass

•   die Geburtsurkunde

•    Fingerabdrücke, die an einer offiziellen Stelle genommen werden

•    Führungs- sowie Gesundheitszeugnis

•    Heiratsurkunde, Stammbuch etc., soweit zutreffend

•    bei Beantragung innerhalb Südafrikas: temorary permit

Eine vollständige Auflistung der Dokumente finden Sie auch in dem Formular B-947. [...]

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